Der Brexit hat die Rahmenbedingungen für britische Immobilienerwerbungen in Spanien verändert, nicht jedoch die grundsätzliche Möglichkeit des Erwerbs. Tenerife Sur bleibt eine etablierte Wahl für internationale Käufer, vorausgesetzt, die steuerlichen und administrativen Anforderungen werden korrekt erfüllt.

In Kanariern gilt auf Immobilienkäufe die indirekte Geschäftssteuer IGIC (Impuesto General Indirecto Canario) in Höhe von 6,5 Prozent, nicht die in anderen spanischen Regionen übliche Eigenschaftstransfersteuer ITP. Dies ist ein wesentlicher Unterschied für die Kostenplanung. Die IGIC wird auf den Kaufpreis berechnet und ist Pflicht für jeden Erwerb. Käufer sollten verstehen, dass diese Steuer vom Verkäufer (bei neu oder vom Käufer bei älteren Objekten) je nach Transaktionsstruktur aufgebracht wird. Die kanariische Regelung entstand durch die Sondersteuerstatus der Inseln im spanischen Steuersystem. Eine genaue Kostenkalkulation ist essentiell, um keine Überraschungen bei der Abwicklung zu erleben. DOM Tenerife begleitet Sie durch diese Unterschiede transparent.
Die Plusvalía municipal ist eine lokale Steuer auf den Wertzuwachs einer Immobilie zwischen Kauf und Verkauf, erhoben von der Gemeinde (in Tenerife Sur beispielsweise Adeje, Arona oder Granadilla). Sie wird vom Verkäufer getragen, nicht vom Käufer. Die Berechnung folgt einem Zeitwertmodell und ist unabhängig von tatsächlichen Marktgewinnen, was zu einer Steuerbelastung auch bei Verlustverkäufen führen kann. Das Modell 211 ist die Selbstanzeige für die Plusvalía-Berechnung. Verkäufer müssen dieses Dokument bei der lokalen Finanzbehörde einreichen. Käufer profitieren indirekt, da der Verkäufer diese Kosten in den Preis einkalkuliert oder verhandelt. Eine sorgfältige Analyse der historischen Kaufpreise ist für realistische Kostenschätzungen notwendig.

Beide Steuern – IGIC und Plusvalía – gelten für Privatpersonen und juristische Personen gleichermaßen. Der Unterschied liegt in der Unternehmensteuergestaltung: Eine private Käuferschaft zahlt IGIC auf den Kaufpreis und trägt später als Verkäufer die Plusvalía-Last. Eine Gesellschaft (etwa ein Familienunternehmen oder Investment-Vehikel) unterliegt denselben Steuern, profitiert aber möglicherweise von unterschiedlichen Abschreibungsoptionen oder zeitlichen Anrechnungen. Für internationale Käufer aus dem Vereinigten Königreich ist die Privaterwerbung oft einfacher, da keine zusätzliche Gesellschaftsstruktur in Spanien erforderlich ist. Eine steuerliche Beratung ist dennoch zu empfehlen, insbesondere wenn künftige Vermietung oder Verkauf geplant ist. DOM Tenerife berät Sie, welche Struktur Ihrer persönlichen Situation entspricht.
Sobald britische Käufer in Spanien eine Immobilie als Wohnitz registrieren und sich tatsächlich länger als 183 Tage jährlich in Spanien aufhalten, gelten sie als spanische Steuerpflichte. Dies hat weitreichende Konsequenzen: Immobilienerträge, Kapitalgewinne und weltweit Einkünfte werden in Spanien besteuert. Vor dem Brexit konnten britische Bürger von EU-Freizügigkeit ausgehen; seither müssen sie ein gültiges Visum oder Aufenthaltsrecht nachweisen. Viele erwerben Immobilien als Nicht-Residenten, was die Steuerlast mindert. Die Non-Resident-Position bleibt bestehen, solange keine tatsächliche Residenz angemeldet ist. Die Klärung des Residenzstatus vor dem Kauf vermeidet spätere Komplikationen. Professionelle Steuerberatung in Spanien und Großbritannien wird dringend angeraten.
Ein Immobilienkauf in Tenerife Sur beinhaltet neben dem Kaufpreis erhebliche Nebenkosten. Die IGIC (6,5 Prozent) ist die größte Position. Daneben fallen notarielle Gebühren an (typischerweise unter einem Prozent), Registrierungsgebühren (ca. 0,1 bis 0,5 Prozent), Vermögenssteuer auf den Immobilienerwerb und eventuell Anwaltsgebühren. Eine Eigentumsabtretung (Acta de compraventa) bei einem Notar ist obligatorisch. Die Gesamtnebenkosten liegen üblicherweise zwischen zehn und zwölf Prozent des Kaufpreises, können aber variieren. Käufer sollten eine detaillierte Kostenschätzung im Voraus einholen und nicht unerwartete lokale Gebühren oder Anpassungen riskieren. DOM Tenerife erstellt transparente Kostenaufstellungen und begleitet Sie durch jede Phase.
Britische und andere internationale Käufer machen oft dokumentarische Fehler, die Verzögerungen verursachen. Der häufigste Fehler ist ein unvollständiger oder falsch übersetzter Reisepass. Alle Dokumente müssen von beglaubigten Dolmetschern ins Spanische übertragen werden. Ein weiterer häufiger Fehler ist die Nichtbeantragung einer NIE (Número de Identidad de Extranjero), eine in Spanien obligatorische Ausländernummer für Immobilienerwerb – diese muss vor dem Notartermin vorliegen. Zudem versäumen manche Käufer, ihre Vermögensherkunft nachzuweisen oder Geldtransfers zu dokumentieren (Anti-Geldwäsche-Compliance). Falsch ausgefüllte oder fehlende Steueraktualitäten führen zu Blockaden bei der Registrierung. DOM Tenerife prüft alle Unterlagen im Voraus, übersetzt korrekt und koordiniert mit Behörden, um Verzögerungen auszuschließen.
In Kanariern zahlen alle Käufer die IGIC (6,5 Prozent), nicht die ITP der spanischen Festland-Regionen. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis erhoben und ist abhängig von der Transaktionsstruktur entweder vom Verkäufer oder Käufer zu tragen. Eine genaue Klärung vor Vertragsunterzeichnung ist notwendig.
Die RIC ist eine kanariische Steuererleichterung, die es Unternehmern und Investoren ermöglicht, einen Teil der Gewinne in Kanariern zu reinvestieren und dabei einen Steuervorteil zu erhalten. Für private Immobilienkäufer ist sie meist nicht relevant, kann aber in spezifischen Geschäftsszenarien eine Rolle spielen. Eine fachliche Beratung vor dem Kauf klärt, ob die RIC in Ihrer Situation anwendbar ist.
Der Brexit bedeutet, dass britische Bürger keine automatische EU-Freizügigkeit mehr haben und ein Visum oder Aufenthaltsrecht nachweisen müssen, um als Resident eingestuft zu werden. Beim Immobilienkauf selbst ändert sich wenig – die Steuer und Registrierung erfolgt nach denselben Regeln wie vor dem Brexit. Wichtig ist die korrekte NIE-Registrierung und die Klärung des Residenzstatus für spätere Steuerschuldigkeit.
Das Modell 211 ist eine Selbstanzeige der Plusvalía-Berechnung und wird vom Verkäufer (nicht Käufer) eingereicht – in der Regel bei der Registrierung des Verkaufs bei der lokalen Gemeinde. Sie ist in den meisten Fällen obligatorisch, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor (etwa bei Erbschaften). Ihr Notar oder Anwalt wird Sie beim Verkauf instruieren, falls Sie später als Verkäufer agieren.
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